Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DB-Schüttwerk24

Stand: August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Kaufverträge und Lieferungen, die über DB-Schüttwerk24 abgeschlossen werden.

DB-Schüttwerk24 ist ein Produkt / eine Marke der:

  • D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH
  • Wefelshohler Straße 46
  • 58511 Lüdenscheid
  • Deutschland

Geschäftsführer:
Dave Maximillian Günter Bardtke

Telefon: 02351 985 7573
E-Mail: info@db-nutzfahrzeuge.de

Registergericht: Amtsgericht Iserlohn
Handelsregisternummer: HRB 9973
USt-IdNr.: DE342376860

(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH. DB-Schüttwerk24 ist keine eigenständige Gesellschaft.

(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) DB-Schüttwerk24 vertreibt insbesondere Schüttgüter, Baustoffe, Naturprodukte und vergleichbare Waren.

Hierzu können unter anderem gehören:

  • Schotter
  • Splitt und Edelsplitt
  • Sand
  • Mineralgemische
  • Mutterboden
  • Kalkstein und Naturstein
  • Mulch und Hackschnitzel
  • Recyclingbaustoffe
  • sonstige Schüttgüter und Baustoffe

(2) Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und der Bestellung des Kunden.

(3) Bei Naturprodukten und Schüttgütern können natürliche bzw. material- und produktionsbedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Körnung, Feuchtigkeit und Erscheinungsbild auftreten, soweit diese für das jeweilige Produkt üblich und für den Kunden zumutbar sind.

(4) Produktbilder dienen der Veranschaulichung. Insbesondere bei Naturprodukten können Farbe und Erscheinungsbild der gelieferten Ware vom dargestellten Produktbild abweichen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

(2) Der Kunde gibt durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3) Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme des Vertrags erklärt wird.

(4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung bzw. Zahlungsannahme oder Ausführung der Lieferung durch die D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

§ 4 Preise und Lieferkosten

(1) Die im Onlineshop angegebenen Preise für Verbraucher verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Gegenüber Unternehmern können Preise zusätzlich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig gekennzeichnet ist.

(3) Liefer-, Fracht- und sonstige Zusatzkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt.

(4) Die Lieferkosten können insbesondere abhängig sein von:

  • Lieferort und Entfernung,
  • bestellter Menge,
  • Material,
  • benötigtem Fahrzeug,
  • Anzahl der erforderlichen Fahrten und
  • besonderen Anforderungen an die Lieferung.

§ 5 Bestellmengen, Gewicht und Mengenabweichungen

(1) Schüttgüter werden je nach Produkt insbesondere nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl verkauft.

(2) Bei nach Gewicht abgerechneten Lieferungen ist das tatsächlich ermittelte Gewicht maßgeblich, soweit dies bei der jeweiligen Bestellung entsprechend angegeben oder vereinbart wurde.

(3) Bei Schüttgütern können aufgrund von Beladung, Verwiegung, Feuchtigkeit und Materialeigenschaften technisch bzw. handelsüblich unvermeidbare geringfügige Mengenabweichungen auftreten.

(4) Soweit die Abrechnung nach der tatsächlich gelieferten bzw. verwogenen Menge erfolgt, wird dies dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse bzw. Abladestelle.

(2) Die Lieferung kann abhängig von Bestellmenge, Material und örtlichen Gegebenheiten insbesondere mit Kipper-Lkw, Dreiseitenkipper, Sattelzug oder anderen geeigneten Nutzfahrzeugen erfolgen.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebene Lieferadresse für die zur Lieferung eingesetzten Fahrzeuge erreichbar ist.

(4) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch Abkippen bzw. Abladen an einer geeigneten und für das Lieferfahrzeug sicher erreichbaren Stelle.

(5) Ein Anspruch darauf, dass das Lieferfahrzeug ein bestimmtes Grundstück, eine Einfahrt, einen Hof oder eine Baustelle befährt, besteht nur, soweit dies vereinbart wurde und die Zufahrt tatsächlich und gefahrlos möglich ist.

§ 7 Anforderungen an Zufahrt und Abladestelle

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bestellung zu prüfen, ob die Zufahrt und Abladestelle für ein schweres Nutzfahrzeug geeignet ist.

Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • ausreichende Fahrbahnbreite,
  • ausreichende Durchfahrtshöhe,
  • ausreichender Kurven- und Rangierraum,
  • Tragfähigkeit des Untergrunds,
  • zulässige Gesamtgewichte,
  • Brücken und Durchlässe,
  • Steigungen und Gefälle,
  • Bäume und Äste,
  • Dachüberstände,
  • Strom- und Telefonleitungen,
  • parkende Fahrzeuge,
  • Baustelleneinrichtungen und
  • sonstige Hindernisse.

(2) Der Kunde hat DB-Schüttwerk24 vor der Lieferung über ihm bekannte Besonderheiten oder Hindernisse zu informieren.

(3) Die Entscheidung, ob eine Zufahrt oder Abladestelle mit dem eingesetzten Fahrzeug unter den konkret vorgefundenen Umständen sicher befahren werden kann, trifft der Fahrer vor Ort unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und der Gefahr von Sachschäden.

(4) Bestehen begründete Sicherheitsbedenken, ist der Fahrer nicht verpflichtet, die betreffende Fläche zu befahren.

(5) Soweit möglich, kann in diesem Fall nach Abstimmung mit dem Kunden an einer anderen geeigneten und zulässigen Stelle abgeladen werden.

§ 8 Schäden beim Befahren von Grundstücken

(1) DB-Schüttwerk24 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen der D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf ihm bekannte besondere Gefahren der Zufahrt oder Abladestelle hinzuweisen, insbesondere auf nicht erkennbare Hohlräume, Leitungen, Schächte, nicht ausreichend tragfähige Flächen oder vergleichbare Gefahrenstellen.

(3) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 9 Fehlfahrten und zusätzliche Aufwendungen

(1) Kann eine Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, kann DB-Schüttwerk24 Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen erforderlichen Mehraufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • die angegebene Lieferadresse falsch ist,
  • die Zufahrt entgegen den Angaben des Kunden nicht erreichbar ist,
  • notwendige Zufahrtsberechtigungen fehlen,
  • die Abladestelle nicht zugänglich ist oder
  • eine vereinbarte Anwesenheit des Kunden oder einer Kontaktperson erforderlich ist und niemand erreichbar ist.

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Mehraufwendungen entstanden sind.

§ 10 Wartezeiten

(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Lieferung bei Ankunft des Fahrzeugs ohne unangemessene Verzögerung durchgeführt werden kann.

(2) Entstehen vom Kunden zu vertretende erhebliche Wartezeiten, können die tatsächlich entstandenen erforderlichen Mehraufwendungen berechnet werden.

(3) Sofern für Wartezeiten feste Preise vereinbart oder im Bestellprozess ausgewiesen werden, werden diese dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 11 Liefertermine

(1) Angegebene Liefertermine und Lieferzeitfenster sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurden.

(2) Verkehrsbedingte Verzögerungen, Straßensperrungen oder andere nicht von DB-Schüttwerk24 zu vertretende Ereignisse können zu Verzögerungen führen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(3) Bei erheblichen Verzögerungen wird der Kunde, soweit möglich, informiert.

§ 12 Annahme der Lieferung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung entsprechend der getroffenen Vereinbarung durchgeführt werden kann.

Ist die Anwesenheit des Kunden nach der getroffenen Liefervereinbarung nicht erforderlich und wurde eine eindeutig bestimmte Abladestelle vereinbart, kann die Lieferung dort erfolgen, sofern dies rechtlich und tatsächlich zulässig sowie gefahrlos möglich ist.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Über das Bestehen, die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

Insbesondere kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei Waren ausgeschlossen sein bzw. erlöschen, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH.

Gegenüber Unternehmern bleiben weitergehende Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt im Einzelfall vorbehalten.

§ 15 Mängel und Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei der Beurteilung von Schüttgütern und Naturprodukten sind die vereinbarte Beschaffenheit sowie die für das jeweilige Produkt typischen und zumutbaren natürlichen Schwankungen zu berücksichtigen.

(3) Der Kunde sollte offensichtliche Falschlieferungen oder erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit eine schnelle Prüfung erfolgen kann. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

(4) Für Kaufleute gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Handelsgesetzbuches.

§ 16 Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis zu dem im Bestellprozess angegebenen Zeitpunkt fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 17 Haftung

(1) Die D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH nach den gesetzlichen Grundsätzen; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 18 Unternehmer

(1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend die gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften.

(2) Individuell vereinbarte Bedingungen und individuelle Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstandsvereinbarungen; soweit zulässig, wird der Sitz der D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen DB-Schüttwerk24 bzw. der D. Bardtke Nutzfahrzeuge GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.